Mitarbeitende werben Mitarbeitende
Jobempfehlung für Stephanus
Empfehlen Sie uns weiter und machen Sie Freunde oder Bekannte zu Ihren neuen Lieblingskolleg*innen bei Stephanus. Wir belohnen Sie im Rahmen unseres Empfehlungsprogramms mit einer Geldprämie.
Wie funktioniert's?
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1. Empfehlung
Empfehlen Sie die Stephanus-Stiftung in Ihrem privaten Umfeld als Arbeitgeberin.
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2. Bewerbung
Während der Online-Bewerbung werden Ihre Daten als Mitarbeiter*in von Stephanus abgefragt. Weisen Sie Ihren Kontakt darauf hin, dass Ihr Vor- und Zuname sowie die dienstliche E-Mail-Adresse hinterlegt werden muss.
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3. Prüfung
Wir prüfen den Eingang der Bewerbung und angegebenen Daten.
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4. Auszahlung Prämie
Nach erfolgreicher Einstellung der Bewerber*in wird Ihnen die Prämie unter Voraussetzung der Erfüllung aller Programmbedingungen mit Ihrer Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
Programmbedingungen für Prämie
Berechtigte Personen
Alle Bestandsmitarbeitenden und Auszubildenden des Stephanus–Verbundes, in denen das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) Anwendung findet, sind berechtigt am Mitarbeiterempfehlungsprogramm teilzunehmen.
Höhe und Auszahlung
Sie erhalten als Prämie 500,00€ brutto bei erfolgreicher Werbung eines neuen Mitarbeitenden.
Die Auszahlung erfolgt, nachdem der neue Mitarbeitende die Stelle im Stephanus-Verbund aufgenommen und für sechs Monate ausgeübt hat.
Voraussetzungen für die Prämie
Der Bewerbende bewirbt sich über die Stellenausschreibung im Karriereportal der Stephanus-Stiftung. Im Bewerbungsformular gibt er an, dass er von einem Stephanus-Mitarbeitenden geworben wurde und trägt dort den Vor- und Nachnamen sowie die dienstliche E-Mail-Adresse der werbenden Person ein.
Grundsätzlich gilt, dass die Werbung einer neuen mitarbeitenden Person nur durch jeweils eine bestandsmitarbeitende Person erfolgt. Nachträgliche, mündliche oder anderweitige Empfehlungen, fernab des Bewerbungsformulars, sind nicht möglich. Eine Prämie wird bei erfolgreicher Einstellung auf eine Stelle gemäß der Programmbedingungen gewährt, auch wenn sich die Kandidat*innen initiativ beworben haben.
Die empfohlenen Kandidat*innen werden im Geltungsbereich des Stephanus-Verbundes eingestellt und treten das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis an.
Ausgenommene Personen und Stellen
Nicht in den Geltungsbereich fallen alle internen Wechsel von Bestandsmitarbeitenden und Auszubildenden innerhalb des Stephanus-Verbundes.
Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
- Vorstände / Geschäftsführungen / Geschäftsbereichsleitungen / Bereichsleitungen / Einrichtungsleitungen / Angebotsleitungen / Mitglieder von Mitarbeitenden Vertretungen (MAV), Gesamtmitarbeitenden Vertretungen (G-MAV) und V-MAV
- Mitarbeitende des Recruitings und alle sonstigen mit der Personalgewinnung befassten oder am jeweils konkreten Auswahlprozess beteiligten Personengruppen (wie z.B. PDL oder involvierte Linienvorgesetzte einer zu besetzenden Stelle)
- Mitarbeitende im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijobber), Praktikant*innen, Teilnehmende im Freiwilligendienst
Nicht in den sachlichen Geltungsbereich des Programms fällt schließlich die Werbung neuer Mitarbeitender für Stellen, deren Besetzung nach Einschätzung des Recruitings aufgrund der guten Bewerbungslage unproblematisch ist. Welche Stellen dies sind, wird hier aufgezeigt.
Alle Bestandsmitarbeitenden und Auszubildenden des Stephanus–Verbundes, in denen das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) Anwendung findet, sind berechtigt am Mitarbeiterempfehlungsprogramm teilzunehmen.
Sie erhalten als Prämie 500,00€ brutto bei erfolgreicher Werbung eines neuen Mitarbeitenden.
Die Auszahlung erfolgt, nachdem der neue Mitarbeitende die Stelle im Stephanus-Verbund aufgenommen und für sechs Monate ausgeübt hat.
Der Bewerbende bewirbt sich über die Stellenausschreibung im Karriereportal der Stephanus-Stiftung. Im Bewerbungsformular gibt er an, dass er von einem Stephanus-Mitarbeitenden geworben wurde und trägt dort den Vor- und Nachnamen sowie die dienstliche E-Mail-Adresse der werbenden Person ein.
Grundsätzlich gilt, dass die Werbung einer neuen mitarbeitenden Person nur durch jeweils eine bestandsmitarbeitende Person erfolgt. Nachträgliche, mündliche oder anderweitige Empfehlungen, fernab des Bewerbungsformulars, sind nicht möglich. Eine Prämie wird bei erfolgreicher Einstellung auf eine Stelle gemäß der Programmbedingungen gewährt, auch wenn sich die Kandidat*innen initiativ beworben haben.
Die empfohlenen Kandidat*innen werden im Geltungsbereich des Stephanus-Verbundes eingestellt und treten das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis an.
Nicht in den Geltungsbereich fallen alle internen Wechsel von Bestandsmitarbeitenden und Auszubildenden innerhalb des Stephanus-Verbundes.
Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
- Vorstände / Geschäftsführungen / Geschäftsbereichsleitungen / Bereichsleitungen / Einrichtungsleitungen / Angebotsleitungen / Mitglieder von Mitarbeitenden Vertretungen (MAV), Gesamtmitarbeitenden Vertretungen (G-MAV) und V-MAV
- Mitarbeitende des Recruitings und alle sonstigen mit der Personalgewinnung befassten oder am jeweils konkreten Auswahlprozess beteiligten Personengruppen (wie z.B. PDL oder involvierte Linienvorgesetzte einer zu besetzenden Stelle)
- Mitarbeitende im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijobber), Praktikant*innen, Teilnehmende im Freiwilligendienst
Nicht in den sachlichen Geltungsbereich des Programms fällt schließlich die Werbung neuer Mitarbeitender für Stellen, deren Besetzung nach Einschätzung des Recruitings aufgrund der guten Bewerbungslage unproblematisch ist. Welche Stellen dies sind, wird hier aufgezeigt.
Gründe, uns zu empfehlen
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Arbeitsplatzsicherheit
Arbeitsplatzsicherheit
Bei uns erwartet Sie die Stabilität eines großen Unternehmens mit über 140 Jahren Erfahrung am Markt sowie eine engagierte Mitarbeitervertretung und damit eine sichere Tätigkeit in einem offenen, familiären Arbeitsumfeld. Wir wünschen uns eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen, für die wir die Grundlage mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag schaffen.
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Finanzielle Vorteile
Finanzielle Vorteile
Ihre Expertise und Ihr Engagement begeistern uns! Genau deshalb können Sie bei uns auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ein Gehalt nach dem Tarif AVR DWBO sowie auf verschiedene zusätzliche Leistungen wie eine Jahressonderzahlung oder vermögenswirksame Leistungen zählen. Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind für uns selbstverständlich. Zudem bieten wir Ihnen für jede Lebensphase die passende finanzielle Sicherheit: vom Krankengeldzuschuss bis zu Kinderzulagen. Und mit Corporate Benefits erhalten Sie Vergünstigungen auf Produkte und Dienstleistungen von namhaften Anbietern aus den Bereichen Sport, Mode, Freizeit oder Technik.
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Gesundheit & Vorsorge
Gesundheit & Vorsorge
Als Arbeitgeber verfolgen wir immer das Ziel, dass es Ihnen physisch und psychisch rundum gut geht. Um Sie hierbei bestmöglich zu unterstützen, bieten wir Ihnen zusätzlich zu unserem betrieblichen Gesundheitsmanagement viele verschiedene Leistungen: Von Vorsorgeuntersuchungen bei unserem Betriebsarzt über die HUMANOO APP bis hin zu finanziellen Zuschüssen, bspw. für eine neue Arbeitsplatzbrille oder einen Zahnersatz, oder dem Gesundheitsticket im Wert von 80 Euro pro Jahr, das Sie individuell für verschiedene Anwendungen und Kurse nutzen können.
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Fachliche Entwicklung & Weiterbildung
Fachliche Entwicklung & Weiterbildung
Bei uns erwartet Sie ab dem ersten Tag ein Lernumfeld, in dem Sie sich fachlich weiterentwickeln können: vom persönlichen und individuellen Onboarding über fachspezifische Fort- und Weiterbildungskurse an unserer Stephanus-Akademie oder bei externen Partnerinnen und Partnern bis hin zu Hospitationsangeboten und bereichsübergreifenden Projekten. Wir freuen uns darauf, Sie genau da zu unterstützen, wo Ihre individuellen Stärken und Interessen liegen und geben Ihnen jederzeit die Möglichkeit, Ihr Wissen zu erweitern und zu teilen.
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Urlaub
Urlaub
Wir alle wissen, wie wichtig regelmäßige Auszeiten vom Job sind und wie gut sie tun, um neue Kraft und Energie zu sammeln. Ergänzend zu Ihren jährlichen Urlaubstagen fördern wir daher aktiv Ihre freie Zeit durch Angebote wie zusätzliche freie Tage an Weihnachten und Silvester, Sabbaticals oder Sonderurlaube für private Anlässe oder Herausforderungen in verschiedenen Lebensphasen bspw. für die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen.
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Moderner Arbeitsplatz
Moderner Arbeitsplatz
Genau wie Sie gehen auch wir mit der Zeit und legen unseren Fokus in unserer Arbeitswelt auf neue Trends und Entwicklungen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld mit viel Raum für Ihre modernen Lehr- und Betreuungsmethoden und kreativen Projektideen. An Ihrem ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz und mit einer zeitgemäßen technischen Ausstattung wie digitalen Tafeln oder Tablets können Sie konzentriert und effektiv arbeiten.
Arbeitswelten
Noch Fragen? Wenden Sie sich an uns!
Christof Kollhoff
- Tel.: 030 96 24 94 02
Michael Kraitzitzek
- Tel.: 030 96 24 94 20
Julia Majuntke
- Tel.: 030 96 24 99 72
Zurück in den alten Job? Na klar!
Sie haben schon einmal für die Stephanus-Stiftung gearbeitet und möchten zurückkehren? Wir freuen uns, wenn Sie wieder bei uns einsteigen! Melden Sie sich telefonisch unter 030 96 24 94 20 oder schreiben uns eine Mail an bewerbung@stephanus.org und wir schauen, was wir Ihnen anbieten können.