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Teilhabe ist ein Menschenrecht

Unser Kollege Tobias Bollinger beim Europäischen Protesttag in Berlin

05.05.2026 |

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, setzten auch wir ein klares Zeichen. Dieser Tag erinnert uns daran, dass Inklusion, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern Rechte, für die weiterhin engagiert gekämpft werden muss. Gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Initiativen wurden wir laut, für eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Beeinträchtigungen gleichberechtigt leben und teilhaben können.

Fortschritte sind keine Garantie

In den vergangenen Jahren wurden wichtige Fortschritte erreicht. Menschen mit Beeinträchtigungen haben mehr Sichtbarkeit, mehr Rechte und mehr Möglichkeiten zur Teilhabe erfahren. Dennoch zeigt ein Blick auf den Alltag vieler Betroffener: Strukturelle Barrieren, Diskriminierung und Ausgrenzung bestehen weiterhin. Umso besorgniserregender ist es, dass aktuelle Krisen und angekündigte Sparmaßnahmen im Sozialbereich genau diese Fortschritte ins Wanken bringen. Was über Jahre aufgebaut wurde, darf nicht leichtfertig infrage gestellt werden. Selbstverständlich stehen Gesellschaft und Politik in schwierigen Zeiten vor großen Herausforderungen. Viele Menschen müssen Einschränkungen hinnehmen. Doch eines muss klar sein: Teilhabe und Inklusion sind kein Luxus, auf den man in Krisenzeiten verzichten kann. Sie sind grundlegende Menschenrechte.

Einsparungen dürfen nicht zulasten der Teilhabe gehen

Unser Kollege und Geschäftsbereichsleiter von Wohnen und Assistenz Tobias Bollinger (rechts im Bild) hat an der Demonstration am Brandenburger Tor teilgenommen. Die Forderungen dort sind deutlich und wir teilen sie uneingeschränkt.

Tobias Bollinger: „Die geplanten Sozialkürzungen in der Jugend- und Eingliederungshilfe lehnen wir als Stephanus-Stiftung, gerade heute am Protesttag für die Rechte von Menschen mit Behinderung, aufs Schärfste ab. Sie schränken Menschenwürde und Menschenrechte ein. Individuelle Rechtsansprüche sollen damit abgebaut werden, Teilhabe und Inklusion zurückgedrängt werden. Wir laden den Berliner Senat und die Landkreise in Brandenburg ein, gemeinsam mit uns Lösungen zu entwickeln: durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und effizientere Prozesse statt durch Kürzungen. Konkret fordern wir, die Bewilligungszeiträume zu verlängern, die aufwändigen Gesamtplanverfahren zu vereinfachen, die Digitalisierung der Prozesse voranzutreiben und Dokumentationspflichten zu reduzieren.“

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Es braucht politische Entscheidungen, die Teilhabe sichern nicht einschränken. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Strukturen verbessert, Prozesse vereinfacht und Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden. Inklusion ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Politik, Trägern, Einrichtungen und Gesellschaft. Jeder Rückschritt trifft die Menschen, die ohnehin häufig mit Hürden im Alltag konfrontiert sind.

Unser Auftrag bleibt!

Als Stephanus-Stiftung stehen wir fest an der Seite von Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir setzen uns dafür ein, dass sie selbstbestimmt leben und ihre Rechte wahrnehmen können. Der heutige Protesttag ist deshalb nicht nur ein Symbol, sondern ein Auftrag weiterhin laut zu sein, Missstände zu benennen und aktiv für eine inklusive Gesellschaft einzutreten. Denn am Ende gilt: Teilhabe ist kein Privileg. Teilhabe ist ein Menschenrecht.

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